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Tarife Arbeitsintegration 2026



Kosten pro Arbeitstag

Wohnsitz im Kanton Bern

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Stufe 1  =  CHF 32.00*​

Stufe 2  =  CHF 27.00*

Stufe 3  =  CHF 18.00*

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Ausserkantonalem Wohnsitz

CHF 131.95

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IV-Rente mit EL

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EL = Ergänzungsleistungen

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CHF 45.00

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SID / KESB

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SID = Massnahme Strafvollzug
KESB = Erwachsenenschutz

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CHF 131.95

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In diesem Betrag sind die Kosten für das Mittagessen und die Zwischenverpflegungen enthalten.​​​​​​​

 

*Reduktionstarif:

Bei begründeter Abwesenheit von mehr als fünf zusammenhängenden Arbeitstagen wird eine Ermässigung von CHF 5.00 pro Tag gewährt.



Therapielohn

Stufe 1

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CHF 4.00

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Stufe 2

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CHF 5.00

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Stufe 3

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CHF 6.00

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Der Therapielohn wird pro geleisteter Arbeitsstunde entrichtet.



Schlüsseldepot und Nebenkosten

Arbeitskleider​

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2 Paar Hosen, 3 T-Shirts

 

CHF 120.00

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Schlüsseldepot​

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Garderobenschlüssel

 

CHF 20.00

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Rechnungsstellung

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Die Kosten werden pro Monat in Rechnung gestellt. Der Gerichtsstand ist Thun.​​​​

 

 

​Kündigungsfrist

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Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Kommt ein definitiv abgemachter Eintritt aus Gründen, die bei der eintretenden Person liegen, nicht zustande, werden 7 Tage in Rechnung gestellt.​​​​

 
Downloads​ Arbeitsintegration
 

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Leitung Arbeitsintegration

 

Cristina-Maria Steiner

Gärtnerin & Arbeitsagogin

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