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Tarife Arbeitsintegration 2025



Kosten pro Arbeitstag

Wohnsitz im Kanton Bern

​​​

Stufe 1  =  CHF 32.00*​

Stufe 2  =  CHF 27.00*

Stufe 3  =  CHF 18.00*

Ausserkantonalem Wohnsitz

CHF 131.00

IV-Rente mit EL

EL = Ergänzungsleistungen

CHF 45.00

SID / KESB

SID = Massnahme Strafvollzug
KESB = Erwachsenenschutz

CHF 131.00

In diesem Betrag sind die Kosten für das Mittagessen und die Zwischenverpflegungen enthalten.​​​

 

*Reduktionstarif:

Bei begründeter Abwesenheit von mehr als fünf zusammenhängenden Arbeitstagen wird eine Ermässigung von CHF 5.00 pro Tag gewährt.



Therapielohn

Stufe 1

CHF 4.00

Stufe 2

CHF 5.00

Stufe 3

CHF 6.00

 

Der Therapielohn wird pro geleisteter Arbeitsstunde entrichtet.



Schlüsseldepot und Nebenkosten

Arbeitskleider​

​​​​

2 Paar Hosen, 3 T-Shirts

 

CHF 120.00

Schlüsseldepot

Garderobenschlüssel

 

CHF 20.00

 

Rechnungsstellung

Die Kosten werden pro Monat in Rechnung gestellt. Der Gerichtsstand ist Thun.​​​​

 

 

​Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Kommt ein definitiv abgemachter Eintritt aus Gründen, die bei der eintretenden Person liegen, nicht zustande, werden 7 Tage in Rechnung gestellt.​​

 
Downloads​ Arbeitsintegration
 

Manfred Oester Geschäftsleitung EDEN


Leitung Arbeitsintegration

 

Manfred Oester

Gärtner & Arbeitsagoge

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