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Tarife Wohnen & Arbeiten 2026



Kosten Wohnintegration pro Aufenthaltstag

Wohnsitz im Kanton Bern

​​​​​​

CHF   63.00*​

​

IV-Rente mit EL

​

Die Kosten für den Aufenthalt können über die Ergänzungsleistungen (EL) finanziert werden.

​

CHF 135.00

​

IV-Eingliederungsmassnahme

​

Die Kosten werden als Teil der
Eingliederungsmassnahme von der IV übernommen.

​

IV-Pauschale

​

Ausserkantonaler Wohnsitz​​

​​​

CHF 173.20

​

SID / KESB

​

​SID= Massnahme Strafvollzug
KESB= Erwachsenenschutz

​

CHF 173.20

​

Schlüsseldepot

​​​​

CHF 105.00

​

 

*Reduktionstarif Wohnintegration:

Bei begründeter Abwesenheit von mehr als fünf zusammenhängenden Tagen wird in der Wohnintegration eine Ermässigung von CHF 10.00 pro Tag gewährt (gilt nur für Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern).

​​​​​​​​



Kosten Arbeitsintegration pro Arbeitstag

Wohnsitz im Kanton Bern

​​​​​

Stufe 1  =  CHF 32.00*​*

Stufe 2  =  CHF 27.00**

Stufe 3  =  CHF 18.00**

​

Ausserkantonalem Wohnsitz

CHF 131.95

​

IV-Rente mit EL

​

EL = Ergänzungsleistungen

​​​

CHF 45.00

​

SID / KESB

​​​

SID = Massnahme Strafvollzug
KESB = Erwachsenenschutz

​

CHF 131.95

​

​

In diesem Betrag sind die Kosten für das Mittagessen und die Zwischenverpflegungen enthalten.​​​​​​​

 

** Reduktionstarif Arbeitsintegration:

Bei begründeter Abwesenheit von mehr als fünf zusammenhängenden Arbeitstagen wird eine Ermässigung von CHF 5.00 pro Tag gewährt.



Therapielohn

Stufe 1

​​​

CHF 4.00

​

Stufe 2

​​​

CHF 5.00

​

Stufe 3

​​​

CHF 6.00

​

 

Der Therapielohn wird pro geleisteter Arbeitsstunde entrichtet.



Schlüsseldepot und Nebenkosten

Arbeitskleider​

​​​​​​​

2 Paar Hosen, 3 T-Shirts

 

CHF 120.00

​

Schlüsseldepot​

​​​

Garderobenschlüssel

 

CHF 20.00

​

 

​

​

Rechnungsstellung

​

Die Kosten werden pro Monat in Rechnung gestellt. Der Gerichtsstand ist Thun.​​​​

 

 

​Kündigungsfrist

​

Während der Probezeit (5 Wochen) beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, danach ein Monat. Kommt ein definitiv abgemachter Eintritt aus Gründen, die bei Ihnen als eintretender Person liegen, nicht zustande, werden 7 Tage in Rechnung gestellt.​​​​​​

 
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